Biberbauten in fließenden Gewässern!

Die Gemeinde möchte nochmals darauf aufmerksam machen, dass problematische Biberdämme ausschließlich im Gemeindeamt zu melden sind. Erst nach Rücksprache mit dem Bgld. Bibermanagement wird entscheiden ob Bauten abgesenkt oder entfernt werden dürfen.

Öffnungen oder Störungen der Biberburgen auf eigene Faust können zur Anzeige gebracht werden.